Datenhehlerei soll strafbar sein

KreditkarteDer Bundesrat will mit einem am 07.06.2013 beschlossenem Gesetzentwurf die Datenhehlerei unter Strafe stellen.

Zur Begründung führen die Länder aus, dass im Bereich der Informationstechnologie der Handel mit rechtswidrig erlangten digitalen Identitäten – zum Beispiel Kreditkartendaten oder Zugangsdaten zum Onlinebanking – immer mehr zunimmt. Häufig nähmen die Täter selbst jedoch keine unmittelbaren Vermögensverfügungen mit den Daten vor. Vielmehr finde über Webportale und Foren ein intensiver Handel mit widerrechtlich erlangten Daten statt. Diese Weitergabe sei aber bisher nur in Teilbereichen der bestehenden Strafnormen erfasst. Der Gefahr des massenhaften Datenmissbrauchs sei somit zurzeit nicht ausreichend zu begegnen.

Der Gesetzentwurf soll daher bestehende Strafbarkeitslücken durch die Einführung eines neuen Straftatbestands der Datenhehlerei schließen. Der Ankauf sogenannter Steuer-CDs durch Amtsträger soll nach wie vor strafrechtlich nicht relevant sein.

Geldstrafe

Zu einer Geldstrafe verurteilt ?

Die Geldstrafe ist nach der Verwarnung mit Strafvorbehalt, der Geldstrafe auf Bewährung, die mildeste Sanktion oder Strafe, die das Strafgesetzbuch (StGB) vorsieht.

Die Geldstrafe wird in Tagessätzen verhängt, die sich in ihrer Höhe nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters richten. Ein Tagessatz soll demnach dem Netto-Einkommen eines Tages entsprechen. Ein Tagessatz wird auf mindestens einen und höchstens dreißigtausend Euro festgesetzt.

Vorbestraft nach Geldstrafe ?

Geldstrafen, die neunzig Tagessätze nicht überschreiten und zwar unabhängig von deren Höhe, werden | Weiter…

Bundesgerichtshof: Überwachung von Personen mittels GPS-Empfänger grundsätzlich strafbar

GPSDie Angeklagten, der Betreiber einer Detektei und einer seiner Mitarbeiter, hatten verdeckt für verschiedene Auftraggeber (Privatpersonen) Überwachungsaufträge ausgeführt, die zu Erkenntnissen über das Berufs- und/oder das Privatleben von Personen (Zielpersonen) führen sollten. Die Motive der Auftraggeber waren im Einzelnen unterschiedlich: Vorwiegend ging es um wirtschaftliche und private Interessen, die sich teilweise, etwa im Zusammenhang mit Eheauseinandersetzungen, auch überschnitten. Zur Erfüllung ihres Auftrags bedienten sich die Angeklagten in großem Umfang der GPS-Technik (Global Positioning System), indem sie einen GPS-Empfänger unbemerkt an den Fahrzeugen der Zielpersonen anbrachten. Dadurch konnten sie feststellen, wann und wo sich das jeweilige Fahrzeug aufhielt. Auf diese Weise erstellten sie Bewegungsprofile der Zielpersonen.
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Akteneinsicht im Strafverfahren

Akteneinsicht ist Voraussetzung für effektive Verteidigung

AkteneinsichtDie Akteneinsicht ist eine der wichtigsten, wenn nicht die wichtigste Voraussetzung für eine Beratung und effektive Verteidigung in Strafverfahren. Denn mit der Akteneinsicht gleicht der Strafverteidiger den Informationsvorsprung aus, den die Staatsanwaltschaft als Ermittlungsbehörde hat.

Für den Betroffenen stellt sich im Strafverfahren das Problem, dass er ohne einen Rechtsanwalt zu beauftragen, keine vollständige Einsicht in die gegen ihn geführte Ermittlungsakte bzw. Strafakte erhält. Ihm wird zwar in § 147 Abs. 7 StPO ein Anspruch darauf zugestanden, Auskünfte und Abschriften aus den Akten zu erhalten, die vollständige Akte bekommt er aber nicht.

Nur der Verteidiger erhält Akteneinsicht in die ganze Akte

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