Pflichtverteidigung

Rechtsanwalt für Strafrecht als Pflichtverteidiger

Was ist ein Pflichtverteidiger ?

Pflichtverteidiger gesucht?

Pflichtverteidigung in Berlin gesucht?

Ein Pflichtverteidiger ist ein normaler Rechtsanwalt. Wenn er eine Pflichtverteidigung übernimmt, ist er wie jeder Rechtsanwalt verpflichtet, seinen Mandanten vor Rechtsverlusten zu schützen, vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden zu bewahren und gegen gesetzeswidrige Beeinträchtigung und staatliche Machtüberschreitung zu sichern.

Wer bekommt einen Pflichtverteidiger ?

Ob ein Fall der Pflichtverteidigung vorliegt und der Beschuldigte einen Pflichtverteidiger beigeordnet bekommt, richtet sich in erster Linie nach der vorgeworfenen Tat. Ein Beschuldigter hat beispielsweise Anspruch auf einen Pflichtverteidiger, wenn ihm eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr droht, ihm ein Verbrechen vorgeworfen wird, die Hauptverhandlung in erster Instanz vor dem Landgericht oder dem Schöffengericht stattfindet, die Sach- und Rechtslage schwierig ist. Dem Beschuldigten wird auch ein Pflichtverteidiger beigeordnet, wenn er in Untersuchungshaft genommen wird. In all diesen Fällen legt das Gesetz (die Strafprozessordnung, StPO) fest, dass der Beschuldigte von einem Rechtsanwalt verteidigt werden muss. Es gibt noch weitere Fälle, in denen das Gesetz die Beiordnung eines Verteidigers vorschreibt. Der Umstand, dass ein Beschuldigter wirtschaftlich nicht in der Lage ist, einen Rechtsanwalt mit seiner Verteidigung in einem Strafverfahren zu beauftragen, ist allerdings kein Fall der notwendigen Verteidigung. Anders als im Zivilprozess, wo in diesen Fällen Prozesskostenhilfe gewährt werden kann, kennt das Strafverfahren keine finanzielle Unterstützung für die Beauftragung eines Rechtsanwalts.

Wie bekomme ich einen Pflichtverteidiger?

Liegt ein Fall der notwendigen Verteidigung vor und es hat sich noch kein Rechtsanwalt als Verteidiger für den Beschuldigten gemeldet, wird der Beschuldigte vom Gericht angeschrieben. Das Gericht versendet einen Brief, in dem mitgeteilt wird, dass in dem gegen den Beschuldigten geführten Verfahren ein Fall notwendiger Verteidigung vorliegt. Das Gericht fordert den Beschuldigten weiter auf, einen Rechtsanwalt seines Vertrauens zu benennen. Kommt der Beschuldigte dem nach und benennt einen Rechtsanwalt, wird ihm dieser Rechtsanwalt als Verteidiger beigeordnet. So wird der Rechtsanwalt der Pflichtverteidiger des Beschuldigten.

Für den Fall, dass der Beschuldigte keinen Rechtsanwalt benennt, sucht das Gericht einen Rechtsanwalt aus und ordnet ihn dem Beschuldigten als Verteidiger bei.

Was kostet ein Pflichtverteidiger?

Der als Pflichtverteidiger beigeordnete Rechtsanwalt erhält sein Honorar vom Staat. Der Rechtsanwalt ist für den Betroffenen damit erst einmal kostenlos. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, muss der verurteilte Angeklagte allerdings die Kosten des Gerichtsverfahrens tragen und dazu gehört dann auch das Honorar des Pflichtverteidigers. Im Falle eines Freispruchs oder Einstellung des Verfahrens andererseits fallen die Verfahrenskosten der Staatskasse zur Last; in diesen Fällen ist die Pflichtverteidigung kostenlos.

Pflichtverteidiger in Berlin: Wählen Sie ihren Anwalt selbst

Wie beschrieben, besteht immer die Möglichkeit, selbst einen Rechtsanwalt zu benennen und diesen als Pflichtverteidiger beigeordnet zu bekommen. Denn spätestens mit der Zustellung der Anklageschrift wird der Betroffene aufgefordert, einen Rechtsanwalt seines Vertrauens zu benennen.

Es liegt auf der Hand, dass die eigene Auswahl eines engagierten Strafverteidigers als Pflichtverteidiger für den Ausgang des Verfahrens mitentscheidend sein kann. Nutzen Sie als Beschuldigter deshalb die Möglichkeit, selbst einen Pflichtverteidiger zu benennen.

Mit der richtigen Wahl erhalten Sie auch keine Verteidigung „zweiter Klasse“. In geeigneten Fällen übernehme ich Mandate selbstverständlich auch als Pflichtverteidiger. Ebenso selbstverständlich vertrete ich Sie dann genauso engagiert wie alle anderen Mandanten auch. Weitere Informationen zur Pflichtverteidigung habe ich auf dieser Internetseite zusammengestellt: www.rechtsanwalt-pflichtverteidiger.de