Rechtsanwalt für Strafrecht als Pflichtverteidiger
Was ist ein Pflichtverteidiger ?
Ein Pflichtverteidiger ist ein normaler Rechtsanwalt. Wenn er eine Pflichtverteidigung übernimmt ist er wie jeder Rechtsanwalt nach den standesrechtlichen und gesetzlichen Vorschriften verpflichtet, seinen Mandanten vor Rechtsverlusten zu schützen, vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden zu bewahren und gegen verfassungswidrige Beeinträchtigung und staatliche Machtüberschreitung zu sichern.
Wann bekommt man einen Pflichtverteidiger ?
Ob ein Fall der Pflichtverteidigung vorliegt und der Beschuldigte einen Pflichtverteidiger beigeordnet bekommt, richtet sich in erster Linie nach der vorgeworfenen Tat. Ein Beschuldigter hat zum Beispiel Anspruch auf einen Pflichtverteidiger, wenn ihm eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr droht, ihm ein Verbrechen vorgeworfen wird, die Hauptverhandlung in erster Instanz vor dem Landgericht stattfindet, die Sach- und Rechtslage schwierig ist oder er sich in Untersuchungshaft befindet.
In den eben aufgezählten Fällen legt das Gesetz (die Strafprozessordnung) fest, dass der Beschuldigte verteidigt werden muss. Hat der Beschuldigte, der in Untersuchungshaft kommt oder angeklagt wird, keinen Rechtsanwalt, wird ihm ein Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger beigeordnet. Die Beiordnung eines Rechtsanwalts in den gesetzlich vorgesehenen Fällen der notwendigen Verteidigung (Pflichtverteidigung) ist unabhängig davon, ob der betroffene sich einen Rechtsanwalt leisten kann.
Der als Pflichtverteidiger beigeordnete Rechtsanwalt erhält sein Honorar vom Staat. Der Rechtsanwalt ist damit für den Betroffenen erst einmal kostenlos. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, muss der Angeklagte allerdings die Kosten des Gerichtsverfahrens tragen und dazu gehört dann auch das Honorar des Rechtsanwalts. Im Falle eines Freispruchs oder Einstellung des Verfahrens andererseits fallen die Verfahrenskosten der Staatskasse zur Last; in diesen Fällen ist die Pflichtverteidigung dann kostenlos.
Pflichtverteidigung in Berlin: Wählen Sie ihren Anwalt selbst
In allen Fällen besteht die Möglichkeit, selbst einen Rechtsanwalt zu benennen und diesen als Pflichtverteidiger beigeordnet zu bekommen. Spätestens mit Zustellung der Anklageschrift wird der Betroffene in den genannten Fällen aufgefordert, den Anwalt seines Vertrauens zu benennen. Wird innerhalb der gesetzten Frist kein Verteidiger benannt, übernimmt das Gericht die Auswahl des Verteidigers für den Betroffenen. Ein Wechsel des Pflichtverteidigers während eines laufenden Verfahrens ist allerdings möglich. Ich berate Sie dazu gern.
Strafverteidiger in Berlin als Pflichtverteidiger
Es liegt auf der Hand, dass die eigene Auswahl eines engagierten Strafverteidigers als Pflichtverteidiger für den Ausgang des Verfahrens mitentscheidend sein kann. Nutzen Sie als Beschuldigter deshalb die Möglichkeit, selbst einen Pflichtverteidiger zu benennen.
Mit der richtigen Wahl erhalten Sie auch keine Verteidigung „zweiter Klasse“. In geeigneten Fällen übernehme ich Mandate selbstverständlich auch als Pflichtverteidiger. Ebenso selbstverständlich vertrete ich Sie dann genauso engagiert wie alle anderen Mandanten auch. Weitere Informationen zur Pflichtverteidigung habe ich auf dieser Internetseite zusammengestellt: www.rechtsanwalt-pflichtverteidiger.de