Strafbefehl: Urteil ohne Hauptverhandlung
Wann ergeht ein Strafbefehl ?
Im Falle leichter Kriminalität kann die Staatsanwaltschaft, beim zuständigen Gericht nach § 407 StPO einen Strafbefehl beantragen statt Anklage zu erheben. Kommt das Gericht diesem Antrag nach, ergeht ein Urteil ohne Hauptverhandlung im schriftlichen Verfahren.
In den meisten Fällen wird gegen den Betroffenen eine Geldstrafe festgesetzt. Das Gesetz sieht aber auch noch weitere Rechtsfolgen vor, wie Fahrverbot, die Einziehung von Gegenständen, die EInziehung beschlagnahmten Geldes, Geldbußen gegen juristische Personen oder Personenvereinigungen (Verbandsgeldbußen).
Sollten Sie einen Strafbefehl erhalten haben und ihn akzeptieren wollen, brauchen Sie nichts zu tun. Nach Ablauf der Einspruchsfrist von zwei Wochen wird der Strafbefehl rechtskräftig – wehren können Sie sich dann nicht mehr.
Einspruch gegen den Strafbefehl
Wenn Sie sich aber gegen einen Strafbefehl wehren wollen, dann müssen Sie aktiv werden. Die Einspruchsfrist gegen den Strafbefehl beträgt nämlich nur zwei Wochen. Konnten Sie diese Frist unverschuldet nicht einhalten, ist zusätzlich Eile geboten. Wird innerhalb einer Woche nach Kenntnis des Strafbefehls ein Antrag auf Wiedereinsetzung gestellt und der Einspruch nachgeholt, gilt der Einspruch als rechtzeitig erhoben; der Strafbefehl wird nicht rechtskräftig.
Nach dem Einspruch, wird das Gericht einen Termin zur Hauptverhandlung bestimmen. Es ist wichtig zu wissen, dass das Gericht am Ende der Hauptverhandlung auch eine höhere Strafe aussprechen kann, als ursprüglich im Strafbefehl festgesetzt war.
beschränkter Einspruch
Mit einem beschränkten Einspruch gegen einen Strafbefehl, kann eine Verringerung der Geldstrafe erreicht werden. Die Entscheidung über einen derart beschränkten Einspruch kann das Gericht auf Antrag auch ohne Hauptverhandlung treffen und durch Beschluss entscheiden. Ein Termin vor Gericht findet dann nicht statt.
Haben Sie einen Strafbefehl erhalten und wollen sich mit einem Einspruch wehren, sollten Sie sich rechtzeitig von einem Strafverteidiger über die hier beschriebenen Möglichkeiten und grundsätzlichen Erfolgsaussichten beraten lassen. Ich stehe Ihnen dafür gern zur Verfügung.
Strafbefehlsverfahren als Chance zur Vermeidung einer Hauptverhandlung
Sollte Ihnen ein Vergehen, kein Verbrechen, vorgeworfen werden, kann das Strafbefehlsverfahren auch eine Chance sein, eine öffentliche Hauptverhandlung und die damit einhergehende öffentliche Beachtung zu vermeiden. Es gibt Fälle, in denen eine solche Verfahrensweise die rechtlichen wie persönlichen Interessen des Mandanten optimal wahrt.
Zur Möglichkeit, das Strafbefehlsverfahren als Aufsehen vermeidende Alternative zu einer Hauptverhandlung zu nutzen, berate ich Sie jederzeit diskret und kompetent.