Strafbefehl

Strafbefehl: Urteil ohne Hauptverhandlung

Haben Sie Strafbefehl erhalten?

Strafbefehl

Strafbefehl erhalten?

In Fällen leichter Kriminalität kann die Staatsanwaltschaft, beim zuständigen Gericht nach § 407 StPO einen Strafbefehl beantragen. Kommt das Gericht diesem Antrag nach, ergeht ein Urteil ohne Hauptverhandlung im schriftlichen Verfahren, es ergeht ein Strafbefehl.

In den meisten Strafbefehlen wird gegen den Betroffenen eine Geldstrafe festgesetzt. Das Gesetz sieht aber auch noch weitere Rechtsfolgen vor, wie Fahrverbot, die Einziehung von Gegenständen, die Einziehung beschlagnahmten Geldes, Geldbußen gegen juristische Personen oder Personenvereinigungen (Verbandsgeldbußen).

Sollten Sie einen Strafbefehl erhalten haben und ihn akzeptieren wollen, brauchen Sie nichts zu tun. Nach Ablauf der Einspruchsfrist von zwei Wochen wird der Strafbefehl rechtskräftig – wehren können Sie sich dann nicht mehr.

Einspruch gegen den Strafbefehl

Wenn Sie sich aber gegen einen Strafbefehl wehren wollen, dann müssen Sie aktiv werden und Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen. Dabei müssen Sie beachten, dass die Einspruchsfrist gegen den Strafbefehl relativ kurz ist. Sie beträgt nämlich nur zwei Wochen. Innerhalb dieser zwei Wochen, muss der Einspruch beim Gericht eingehen. Der Einspruch kann schriftlich erklärt werden. Wenn das entsprechende Schreiben rechtzeitig bei Gericht eingeht, wird der Strafbefehl nicht rechtskräftig. Der Einspruch kann aber auch mündlich zur Niederschrift bei Gericht erklärt werden. Dazu geht man zu dem Amtsgericht, das den Strafbefehl erlassen hat und erklärt auf der Geschäftsstelle, dass man Einspruch einlegen wolle. Es wird dort dann ein entsprechender Vermerk gefertigt. Wenn der Betroffene den Vermerk unterzeichnet, hat er wirksam Einspruch eingelegt.

Wenn Sie die Einspruchsfrist unverschuldet nicht einhalten konnten, ist Eile geboten. Wird innerhalb einer Woche nach Kenntnis des Strafbefehls ein Antrag auf Wiedereinsetzung gestellt und der Einspruch nachgeholt, gilt der Einspruch als rechtzeitig erhoben; der Strafbefehl wird nicht rechtskräftig.

beschränkter Einspruch

Mit einem beschränkten Einspruch gegen einen Strafbefehl, kann eine Verringerung der Geldstrafe erreicht werden. Die Entscheidung über einen derart beschränkten Einspruch kann das Gericht auf Antrag auch ohne Hauptverhandlung treffen und durch Beschluss entscheiden. Ein Termin vor Gericht findet dann nicht statt.

Nach dem Einspruch folgt die Hauptverhandlung

Bei einem unbeschränkten Einspruch bestimmt das Gericht einen Termin zur Hauptverhandlung, um die Sache dort zu verhandeln.

Es ist wichtig zu wissen, dass das Gericht am Ende der Hauptverhandlung auch eine höhere Strafe aussprechen kann, als ursprünglich im Strafbefehl festgesetzt war.

Haben Sie einen Strafbefehl erhalten und wollen sich mit einem Einspruch wehren, sollten Sie sich rechtzeitig von einem Strafverteidiger über die hier beschriebenen Möglichkeiten und grundsätzlichen Erfolgsaussichten beraten lassen. Ich stehe Ihnen dafür gern zur Verfügung.

Strafbefehlsverfahren als Chance zur Vermeidung einer Hauptverhandlung

In geeigneten Fällen kann das Strafbefehlsverfahren auch eine Chance sein, eine öffentliche Hauptverhandlung und die damit einhergehende öffentliche Beachtung zu vermeiden. Es gibt Fälle, in denen eine solche Verfahrensweise die rechtlichen wie persönlichen Interessen des Mandanten optimal wahrt.

Zur Möglichkeit, das Strafbefehlsverfahren als Aufsehen vermeidende Alternative zu einer Hauptverhandlung zu nutzen, berate ich Sie jederzeit diskret und kompetent.