Strafverfahren

Anklage erhalten? Hier ein Überblick zum Strafverfahren

AnklageDas Strafverfahren gliedert sich in verschiedene Phasen. Im folgenden erläutere ich die verschiedenen Verfahrensstadien des Strafverfahrens.

Ermittlungsverfahren

Das Ermittlungsverfahren wird von der Staatsanwaltschaft geführt. Sie wird tätig, wenn der Verdacht besteht, dass eine Straftat begangen wurde. Im Ermittlungsverfahren geht die Staatsanwaltschaft diesem Verdacht nach. Sie prüft, ob eine Straftat begangen wurde und bewiesen werden kann. Im Ermittlungsverfahren geht es also einerseits um die Ermittlung des Sachverhalts und andererseites um die Sammlung von Beweisen. Dazu kann es zur Durchsuchung von Geschäftsräumen, zur Hausdurchsuchung, Observationen, der Arrestierung von Vermögen und weiteren (auch verdeckten) Zwangsmaßnahmen kommen, die der Betroffene unter bestimmten Voraussetzungen zu erdulden hat.

Haben Sie von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft eine Ladung zur Beschuldigtenvernehmung erhalten oder wurde eine Hausdurchsuchung durchgeführt, befindet sich das entsprechende Strafverfahren im Stadium des Ermittlungsverfahrens.

Ist die Staatsanwaltschaft zum Ende des Ermittlungsverfahrens der Ansicht, eine Straftat nachweisen zu können und geht sie deshalb davon aus, dass der Betroffene von einem Gericht verurteilt werden kann, verfasst sie eine Anklage und übermittelt sie an das zuständige Gericht. Eventuell beantragt die Staatsanwaltschaft beim Gericht auch einen Strafbefehl.

Zwischenverfahren nach Erhebung der Anklage

Mit Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft endet ihre Zuständigkeit und es beginnt das Zwischenverfahren. Der zuständige Richter erhält die Anklageschrift von der Staatsanwaltschaft und entscheidet, ob er die Anklage zulässt und damit das Hauptverfahren eröffnet. Doch zuvor erhält der Betroffene die Gelegenheit, zur Anklageschrift Stellung zu nehmen. Haben Sie vom Gericht eine Anklageschrift erhalten mit der Aufforderung sich schriftlich darüber zu erklären, ob Sie Beweiserhebungen beantragen oder Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens vorbringen wollen, befindet sich das Strafverfahren also im Zwischenverfahren.

Strafbefehl

Wenn die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl beantragt hat, entscheidet der Richter nicht über die Eröffnung des Hauptverfahrens, sondern darüber, ob er einen Strafbefehl gegen den Betroffenen erlässt.

Hauptverfahren

Im Hauptverfahren, das nach Zulassung der Anklage durch das Gericht an das Zwischenverfahren anschließt, findet der eigentliche Strafprozess statt. Das zuständige Gericht bestimmt einen oder mehrere Termine für die Hauptverhandlung, zu denen der Betroffene als Angeklagter geladen wird. Innerhalb der Hauptverhandlung findet die Beweisaufnahme statt; unter anderem werden Zeugen vernommen. Die Hauptverhandlung endet mit der Verkündung des Urteils.

Anschließend wird im Falle einer Verurteilung die Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaft betrieben.

Schreiben von der Polizei erhalten? Strafverteidiger beauftragen!

In jeder dieser Phasen, insbesondere im Ermittlungsverfahren aber auch im Zwischenverfahren und in der Hauptverhandlung sowieso, kann ein engagierter Strafverteidiger die Interessen des Betroffenen effektiv wahrnehmen. Dabei gilt: Je früher Sie sich beraten lassen, desto besser. Eine engagierte Strafverteidigung kann die Vorwürfe oft schon im Ermittlungsverfahren begrenzen oder das Verfahren zur Einstellung bringen.