Strafverfahren

Anklage erhalten? Hier ein Überblick zum Strafverfahren

AnklageDas Strafverfahren gliedert sich in verschiedene Phasen. In jeder Phase des Strafverfahrens kann ein engagierter Strafverteidiger die Interessen des Betroffenen effektiv wahrnehmen. Im folgenden erläutere ich die verschiedenen Verfahrensstadien des Strafverfahrens.

Ermittlungsverfahren

Das Ermittlungsverfahren wird von der Staatsanwaltschaft geführt. Sie prüft, ob der hinreichende Verdacht einer Straftat besteht. Dabei kann es zur Durchsuchung von Geschäftsräumen, zur Hausdurchsuchung, zu Untersuchungshaft, und weiteren (auch verdeckten) Zwangsmaßnahmen kommen, die der Betroffene unter bestimmten Voraussetzungen zu erdulden hat. Wird von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft eine Ladung zu einer Zeugenvernehmung oder einer Beschuldigtenvernehmung verschickt, wurde eine Hausdurchsuchung durchgeführt oder jemand verhaftet, befindet sich das entsprechende Strafverfahren im Stadium des Ermittlungsverfahrens.

Ist die Staatsanwaltschaft nach der Durchführung des Ermittlungsverfahrens der Ansicht, eine Straftat nachweisen zu können und geht sie deshalb davon aus, dass der Betroffene von einem Gericht verurteilt werden wird, verfasst sie eine Anklage und übermittelt sie an das zuständige Gericht. Eventuell beantragt die Staatsanwaltschaft beim Gericht auch einen Strafbefehl.

Zwischenverfahren nach Erhebung der Anklage

Mit Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft beginnt das Zwischenverfahren. Der zuständige Richter erhält die Anklageschrift und entscheidet, ob er die Anklage zulässt und damit das Hauptverfahren eröffnet. Doch zuvor erhält der Betroffene die Gelegenheit, zu der Anklageschrift Stellung zu nehmen. Haben Sie also vom Gericht eine Anklageschrift erhalten mit der Aufforderung sich schriftlich darüber zu erklären, ob Sie Beweiserhebungen beantragen oder Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens vorbringen wollen, befindet sich das Strafverfahren im Zwischenverfahren.

Strafbefehl

Sofern die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl beantragt hat, entscheidet der Richter nicht über die Eröffnung des Hauptverfahrens, sondern darüber, ob er einen Strafbefehl gegen den Betroffenen erlässt.

Hauptverfahren

Im Hauptverfahren, das nach Zulassung der Anklage durch das Gericht an das Zwischenverfahren anschließt, findet der eigentliche Strafprozess statt. Das zuständige Gericht bestimmt einen oder mehrere Termine für die Hauptverhandlung, zu denen der Betroffene als Angeklagter geladen wird. Innerhalb der Hauptverhandlung findet die Beweisaufnahme statt; unter anderem werden Zeugen vernommen. Die Hauptverhandlung endet mit der Verkündung des Urteils.

Anschließend wird im Falle einer Verurteilung die Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaft betrieben.