Statt zur Beschuldigtenvernehmung zum Rechtsanwalt für Strafrecht
Meist erfahren Betroffene erst durch die Ladung der Polizei zur Vernehmung als Beschuldigter, dass ein Ermittlungsverfahren gegen sie geführt wird. Weil die Strafprozessordnung bestimmt, dass jeder Beschuldigte während des Ermittlungsverfahrens die Gelegenheit bekommen muss, sich zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu äußern, wird er zur Beschuldigtenvernehmung geladen.
Gerade dann, wenn man der Ansicht ist, dass an den Vorwürfen nichts dran ist, besteht die große Versuchung, einer solche Ladung der Polizei zu folgen, um die ganze Sache durch Mitteilung des tatsächlichen Sachverhalts aus der Welt zu schaffen. So verständlich diese Reaktion ist, so wenig ist sie zu empfehlen.
Gehen Sie nicht zur Polizei zur Vernehmung als Beschuldigter
Grundsätzlich rate ich, nicht zur Vernehmung zur Polizei zu gehen. Einfluss auf das weitere Verfahren hat die Polizei ohnehin nicht. Darüber entscheidet allein die Staatsanwaltschaft. Angaben sollten daher nur gegenüber der Staatsanwaltschaft und frühestens gemacht werden nachdem Einsicht in die Ermittlungsakte genommen wurde. Die vollständige Akteneinsicht ist nur über einen Rechtsanwalt möglich.
Haben Sie eine Ladung zu einer Beschuldigtenvernehmung erhalten, zögern Sie nicht, sich zu melden. Ich berate ich Sie gern.