Dopingstrafrecht: Vorschlag zur Verschärfung aus Bayern

Zur Verschärfung des Dopingstrafrecht hat Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback am 17.03.2014 einen Entwurf für ein Sportschutzgesetz vorgestellt. Ziel des Gesetzes soll sein, Doping im Spitzensport mit dem Strafrecht zu erreichen und so zu bekämpfen. Insgesamt sei der Entwurf ein umfassendes und breit aufgestelltes Regelwerk zur Bekämpfung strafwürdigen Verhaltens im Sport, so Bausback.

Der Entwurf des „Gesetz zum Schutze der Integrität des Sports“ oder Sportschutzgesetz (SportSG) enthält folgende Verschärfungen bisher geltenden Dopingstrafrechts: | Weiterlesen…

Verdacht der Vorteilsannahme im öffentlichen Dienst rechtfertigt Kündigung

Spätestens als die Staatsanwaltschaft Hannover die Aufhebung seiner Immunität als Bundespräsident beantragt hat, um wegen des Verdachts der Vorteilsannahme ermitteln zu können, war Christian Wulff politisch erledigt. Folgerichtig trat er, der ranghöchste Mitarbeiter des öffentlichen Diensts in Deutschland, von seinem Amt zurück. Auch der Rest ist jüngste Geschichte: Das Ermittlungsverfahren mündete in einer Anklage. Im Hauptverfahren vor dem Landgericht Hannover wurde Christian Wulff vom Vorwurf der Vorteilsnahme freigesprochen.

Besteht der Verdacht der Vorteilsannahme (§ 331 StGB) gegen einen Arbeitnehmer, der im öffentlichen Dienst an weniger prominenter Stelle arbeitet, drängt sich dem ein Rücktritt nicht unbedingt auf. Freiwillig dürfte er nur selten vorkommen. Scheinbar auch dann, wenn die Vorwürfe erwiesen sind. Wer in einer solchen Situation nicht geht, wird gegangen, mit einer fristlosen Kündigung. Zu Recht, findet das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg:

Außerordentliche Kündigung wegen Vorteilsannahme im öffentlichen Dienst

Es hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes, der bei der Ausführung seiner arbeitsvertraglichen Aufgaben Vorteile für sich fordert, sich versprechen lässt oder auch nur schlicht entgegen nimmt, seinem Arbeitgeber regelmäßig einen Grund zur fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses gibt. | Weiterlesen…

Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung wegen (versuchter) Nötigung durch ein anwaltliches Mahnschreiben

Das Landgericht Essen hat den Angeklagten, einen Volljuristen, u.a. wegen versuchter Nötigung in zwei Fällen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Gegenstand des Verfahrens sind anwaltliche Mahnschreiben an die Kunden von sog. Gewinnspieleintragungsdiensten. Diesen war über Callcenter angeboten worden, sie gegen einen Teilnehmerbeitrag in Gewinnspiele einzutragen. Dies geschah aber nicht. Nachdem es bei Einzug der Teilnehmerbeträge mittels Lastschrifteinzug immer häufiger zu Rücklastschriften kam, entschloss sich der gesondert verurteilte Verantwortliche des Gewinnspieleintragungsdienstes, die Kunden mittels eines „Inkassoanwalts“ zu mahnen, um so auf sie Druck auszuüben und dadurch zur Zahlung der unberechtigten Forderungen zu veranlassen.

Er konnte den Angeklagten als „Inkassoanwalt“ gewinnen und beauftragte ihn im weiteren Verlauf mit der Erstellung von mehreren Entwürfen für Mahnschreiben. Dass der Angeklagte bei deren Erstellung Kenntnis von der fehlenden Eintragung der Kunden in die Gewinnspiele hatte, konnte das Landgericht nicht feststellen.

Die entsprechend den Entwürfen hergestellten Mahnschreiben erweckten den Anschein, der Angeklagte habe die Forderungen aus den Gewinnspieleintragungen geprüft. | Weiterlesen…

76-jährige Kokainhändlerin festgenommen

Die Berliner Polizei hatte letzte Woche zum wiederholten Mal mit einer eher ungewöhnlichen Klientin zu tun. Ende Januar hatte sie die 76-jährige Gastwirtin schon einmal verhaftet, weil sie in ihrer Bar in Wilmersdorf Drogen verkauft hatte.

Bei einer Durchsuchung der Wohnung der Dame, in der Pressemitteilung der Polizei zackig „Stubenkontrolle“ genannt, wurden anschließend unter anderem etwa 35 Gramm Kokain, eine Feinwaage sowie Verpackungsmaterial gefunden. Die Staatsanwaltschaft beantragte einen Haftbefehl gegen die umtriebige Wirtin, von dessen Vollstreckung sie der Haftrichter verschonte und sie damit auf freiem Fuß blieb.

Nur drei Tage später hatte die Polizei ermittelt, dass der Termin vor dem Haftrichter die gute Frau nicht sonderlich beeindruckt haben soll und sie weiter in ihrer Bar Drogen verkaufe. Also statteten einige Beamte der 24. Einsatzhundertschaft der Bar einen erneuten Besuch ab und siehe da,

„der überwiegende Teil der Gäste schien unter Drogeneinfluss zu stehen.“

Weil auch erneut Drogen gefunden wurden hat die Polizei den Laden dichtgemacht, (weitere) Ermittlungsverfahren eingeleitet und die Gastwirtin erneut festgenommen.

Es dürfte schwierig werden, noch eine Verschonung von der Vollstreckung der Untersuchungshaft zu erreichen. Einer der Haftgründe ist Wiederholungsgefahr. Oft kommt er nicht zur Anwendung. Hier könnte er passen.