Akteneinsicht im Strafverfahren

Akteneinsicht ist Voraussetzung für effektive Verteidigung

AkteneinsichtDie Akteneinsicht ist eine der wichtigsten, wenn nicht die wichtigste Voraussetzung für eine Beratung und effektive Verteidigung in Strafverfahren. Denn mit der Akteneinsicht gleicht der Strafverteidiger den Informationsvorsprung aus, den die Staatsanwaltschaft als Ermittlungsbehörde hat.

Für den Betroffenen stellt sich im Strafverfahren das Problem, dass er ohne einen Rechtsanwalt zu beauftragen, keine vollständige Einsicht in die gegen ihn geführte Ermittlungsakte bzw. Strafakte erhält. Ihm wird zwar in § 147 Abs. 7 StPO ein Anspruch darauf zugestanden, Auskünfte und Abschriften aus den Akten zu erhalten, die vollständige Akte bekommt er aber nicht.

Nur der Verteidiger erhält Akteneinsicht in die ganze Akte

Dem Informationsvorsprung der Ermittlungsbehörden kann aber oft nur durch Einsicht in die gesamte Akte begegnet werden. Nur die Kenntnis des vollständigen Beweismaterials versetzt den Beschuldigten und vor allem seine Verteidigung in die Lage, die Sach- und Rechtslage realistisch einzuschätzen. Es ist offensichtlich, dass dies für die Entwicklung einer Verteidigungsstrategie von entscheidender Bedeutung ist.

Auch die Frage, ob, wann und wie der Beschuldigte Angaben zu den Vorwürfen macht, kann erst entschieden werden, wenn der Verteidiger Akteneinsicht hatte, die vorhandenen Beweismittel kennt und ihre Verwertbarkeit einschätzen kann. Bis Einsicht in die Akte gewährt wurde, sollte der von einem Ermittlungsverfahren Betroffene unbedingt von seinem Recht Gebrauch machen zu den Vorwürfen zu schweigen.

Strafverteidiger in Berlin mit Akteneinsicht beauftragen

Haben Sie erfahren, dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren geführt wird, sollten Sie nicht zögern, sich von einem Strafverteidiger beraten zu lassen. Dafür stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.