Betäubungsmitteldelikte

Rechtsanwalt für Strafrecht: Schwerpunkt Betäubungsmitteldelikte und Drogenstrafrecht

DrogenstrafrechtIm Drogenstrafrecht stellt das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) nahezu jeden Umgang mit Betäubungsmitteln als Betäubungsmitteldelikt unter Strafe.

Bei der Verfolgung von Straftaten aus dem Bereich des Drogenstrafrechts stehen den Strafverfolgungsbehörden Ermittlungsmethoden zur Verfügung, die erheblich in die Rechte des Betroffenen eingreifen und als enorm belastend empfunden werden. Dazu gehören die Überwachung von Telefongesprächen, langfristige Observationen, Hausdurchsuchungen, der Einsatz verdeckter Ermittler sowie vorläufige Festnahmen und anschließende Untersuchungshaft.

nicht geringe Menge im Betäubungsmittelstrafrecht

Bei Straftaten, bei denen es um eine nicht geringe Menge Betäubungsmittel geht, liegt die Mindeststrafe regelmäßig bei einem Jahr. Beim Umgang mit nicht geringen Mengen sieht man sich als Betroffener im Betäubungsmittelstrafrecht deshalb schnell mit dem Vorwurf eines Verbrechens konfrontiert. Wird gewerbsmäßig oder bandenmäßig mit Betäubungsmitteln gehandelt, liegt die Mindeststrafe schon bei zwei Jahren. Nicht weniger als fünf Jahre Freiheitsstrafe drohen demjenigen, der bewaffnet mit Drogen handelt.

Aufklärungshilfe, § 31 BtMG

Andererseits besteht die Möglichkeit einer Strafmilderung bis hin zum Wegfall der Bestrafung für ein Betäubungsmitteldelikt, wenn der Betroffene wesentlich dazu beiträgt, weitere Straftaten aufzuklären. Wie bei allen Äußerungen gegenüber den Ermittlungsbehörden (siehe auch Beschuldigtenvernehmung), ist auch hier die vorherige eingehende Beratung mit einem mit dem Fall vertrauten Strafverteidiger dringend zu empfehlen.

Je früher also in Verfahren im Drogenstrafrecht ein Strafverteidiger beauftragt wird desto nachhaltiger kann er die Rechte des Betroffenen wahrnehmen und den Gang des Verfahrens beeinflussen. Wird gegen Sie ein Strafverfahren wegen eines Betäubungsmitteldelikts geführt, sollten Sie nicht zögern und einen Strafverteidiger beauftragen. Dafür stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.