Haftprüfung

Nach Verhaftung und Haftbefehl: Haftprüfung

Entscheidet der Ermittlungsrichter, dass der Haftbefehl vollstreckt wird, kommt der Beschuldigte ins Gefängnis in Untersuchungshaft. Damit der Beschuldigte schnellstmöglich aus der Untersuchungshaft entlassen wird, stellt der Strafverteidiger für seinen Mandanten den Antrag auf Haftprüfung. Die Haftprüfung vor dem Haftrichter findet dann innerhalb von zwei Wochen statt.

Ziel der Haftprüfung

Ziel der Haftprüfung ist, dass das Gericht den Haftbefehl aufhebt oder gegen Meldeauflagen oder Kaution (Sicherheitsleistung) außer Vollzug setzt. Im Haftprüfungstermin trägt der Verteidiger vor, warum der Mandant aus der Untersuchungshaft entlassen werden muss. Hebt der Haftrichter den Haftbefehl dann auf oder setzt ihn außer Vollzug, wird der Mandant unverzüglich frei gelassen.

Keine Angaben zur Sache ohne Beratung

Die Arbeit des des Strafverteidigers während der Untersuchungshaft und vor allem im Haftprüfungstermin ist enorm wichtig. Wird Untersuchungshaft vollstreckt, befindet sich das Verfahren nämlich noch im Ermittlungsverfahren. Die Staatsanwaltschaft ermittelt den Sachverhalt,  sammelt Informationen gegen den Beschuldigten, um sie in der Anklage zu verwenden. Ob der Beschuldigte in diesem frühen Stadium des Verfahrens eigene Angaben zu den Vorwürfen macht, um aus der Untersuchungshaft entlassen zu werden, muss deshalb gut überlegt sein. Alles, was der Beschuldigte vorträgt, ist wegweisend für seine weitere Verteidigung. Deshalb sollten keinesfalls Angaben ohne detaillierte Aktenkenntnis und Beratung durch einen Rechtsanwalt für Strafrecht gemacht werden.